Informationen über Einreichung der Beschwerden an den Versicherten, den Prämienzahler und den Versicherungsnutzer betreffend den Versicherungsvertrag

  1. Alle Personen, deren rechtliches Interesse aus dem Vertrag hervorgeht oder die mit dem Vertrag in Verbindung stehen, werden zuerst versuchen auf friedliche und außergerichtliche Weise alle eventuellen Streitigkeiten mit dem Versicherer mittels einer Beschwerde zu lösen.
  2. Die Beschwerde kann vom Versicherten, Prämienzahler und dem Versicherungsnutzer eingereicht werden.
  3. Die Beschwerde kann auf folgende Weise eingereicht werden:
    1. Durch eine schriftliche Beschwerde per Post an die Adresse des Sitzes der Zweigniederlassung der EUROHERC Versicherung AG, Schwarzenbergplatz 6, 1030 Wien oder an die Adresse der nächsten Verkaufsstelle,
    2. per Fax an die Nummer: +43 1 5121 955 430,
    3. per E-Mail an: beschwerde@euroherc.at (bitte alle Ihre Anfragen bezüglich der Bearbeitung entstandener Schäden (z.B. Art und Weise, Höhe und Ähnliches) per E-Mail an: schaden@euroherc.at zusenden), oder
    4. durch mündliche Erklärung am Sitz der Zweigniederlassung der EUROHERC Versicherung AG, welche schriftlich protokolliert wird.
  4. Die Beschwerde kann wegen Folgendem eingereicht werden:
    1. Tätigkeit der Gesellschaft, beziehungsweise einer Person, die im Namen der Gesellschaft Vertretungsdienste leistet;
    2. Entscheidungen der Gesellschaft bezüglich des Versicherungsvertrags oder der Ausführung des Versicherungsvertrags;
    3. Tätigkeit der Gesellschaft bezüglich der Lösung der Anträge aus den Versicherungsverträgen.
  5. Die Frist für das Einreichen der Beschwerde gegen den Entschluss oder das Handeln von EUROHERC Versicherung AG beträgt insgesamt 15 Tage vom Tag der Entgegennahme des bestrittenen Entschlusses seitens des Beschwerdeführers, beziehungsweise vom Tag an dem er vom Beschwerdegrund erfahren hat.
  6. Die Beschwerde muss folgendes beinhalten:
    1. Name und Nachname des Beschwerdeführers, falls es sich um eine natürliche Person handelt, oder seines Rechtsvertreters, beziehungsweise Name der Firma, Sitz und Name und Nachname der verantwortlichen Person des Beschwerdeführers, falls es sich um eine juristische Person handelt;
    2. Den Beschwerdegrund und die behaupteten Ansprüche des Beschwerdeführers;
    3. Die Beweise, mit denen die Angaben aus der Beschwerde bestätigt werden;
    4. Datum der Einreichung der Beschwerde und Unterschrift des Beschwerdeführers, beziehungsweise seines Vertreters;
    5. Vollmacht zur Vertretung, wenn die Beschwerde seitens eines Bevollmächtigten eingereicht wurde.
  7. Die Frist zur Beantwortung der Beschwerde beträgt 15 Tage vom Tag der Entgegennahme der Beschwerde durch die EUROHERC Versicherung AG. Die Antwort muss begründet und unterschrieben sein. Falls die Beschwerde in elektronischer Form eingereicht wurde, oder der Beschwerdeführer es ausdrücklich verlangt, kann die Antwort auf die Beschwerde durch elektronische Post versandt werden, wobei Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
  8. Auf Antrag des Beschwerdeführers ist die EUROHERC Versicherung AG verpflichtet den Beschwerdeführer über die Entgegennahme der Beschwerde und den Verlauf des Verfahrens zu benachrichtigen.