Wo kann ich die Versicherungsbestätigung (VB) bekommen und das Kraftfahrzeug anmelden?

Das Kraftfahrzeug kann bei einer unserer Zulassungsstellen angemeldet werden, wo Sie auch eine Versicherungsbestätigung und ein Angebot für eine KFZ-Versicherung erhalten können.

Wann kann ich eine Grüne Karte bekommen und ist sie kostenpflichtig?

Bei einem Versicherungsangebot geben Sie an, ob Sie eine Grüne Karte wünschen und ob Sie eine kleine oder große Grüne Karte wünschen. Die gewählte Grüne Karte erhalten Sie zusammen mit der abgeschlossenen Versicherungspolizze, und zwar jedes Jahr, solange Ihr Versicherungsvertrag (Versicherungspolizze) gültig ist.

Ausnahmsweise können Sie gleich nach der Kraftfahrzeugzulassung mit Versicherungsbestätigung und einem Angebot für die KFZ-Versicherung eine kleine Grüne Karte mit einer Gültigkeit von 30 Tagen erhalten.

Die Grüne Karte kann auch nachträglich beantragt werden mittels Antrag für die nachträgliche Ausstellung einer Grüne Karte per

Die kleine Grüne Karte ist kostenlos.

Für welche Staaten gilt die kleine Grüne Karte und für welche Staaten die große Grüne Karte?

Jede Grüne Karte beinhaltet das Verzeichnis der Staaten in deren Hoheitsgebiet diese Grüne Karte gültig ist.

Wenn das Länderkennzeichen auf der Grüne Karte durchgestrichen ist, ist die Grüne Karte auf dem Hoheitsgebiet dieses Landes nicht gültig.

Kleine Grüne Karte

Große Grüne Karte

Ich habe bereits eine KFZ-Haftpflichtversicherung bei Euroherc Versicherung AG. Ich würde mir ein anderes, stärkeres Fahrzeug mit mehr KW (PS) anschaffen und auf die gleichen Kennzeichen zulassen. Was muss ich diesbezüglich tun?

Wenden Sie sich an Ihren Verkaufsberater bei Euroherc Versicherung AG. Ihnen wird eine neue Versicherungsbestätigung und ein neuer Antrag ausgestellt.

Ich habe ein schwächeres Kraftfahrzeug bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert und habe das stärkere Kraftfahrzeug bei Euroherc Versicherung AG angemeldet. Was muss ich tun, um die Bezahlung für beide Versicherungspolizzen zu vermeiden?

Zusammen mit dem Antrag für ein stärkeres Kraftfahrzeug bei Euroherc Versicherung AG ist ein unterschriebenes Vertragsauflösungsansuchen gerichtet an die vorige Versicherungsgesellschaft wegen WKZ-Kennzeicheneinschluss einzureichen.

Wie funktioniert das Bonus/Malus-System bei KFZ-Haftpflichtversicherung?

Die Höhe der Versicherungsprämie (d.h. die Einstufung in der jeweilige Bonus/Malus Stufe) ist vom Schadenverlauf für PKW und Transporter, Wohnmobile bis 3,5t Gesamtgewicht und LKW bis 1,5t Nutzlast abhängig.

Für Kurzzeitversicherungen, Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen, Oldtimer und Sonderfahrzeuge jeglicher Art gibt es keine Einstufung nach dem Schadenverlauf.

Die Erstprämie wird nach Stufe 9 (100% der Versicherungsprämie) berechnet, wenn Schadenverlauf aus früheren Versicherungsverhältnissen nicht auf den jetzigen Versicherungsvertrag anwendbar (maßgeblich) ist.

Nach dem schadenfreien Zeitraum vom 1. Oktober laufendes Jahr bis 30. September nächstes Jahr (sog. Beobachtungszeitraum) wird die Versicherungsprämie nach der nächst niedrigeren Stufe (Bonus) berechnet (unter Bedingung, dass der Beobachtungszeitraum mindestens 6 Monate betragen hat).

Wurde ein Schaden während des Beobachtungszeitraums gemeldet, wird für die nächste Versicherungsperiode die Versicherungsprämie um drei Stufen erhöht (Malus) berechnet.

In dem Fall, dass der Versicherungsnehmer einen Zuschlag für sog. Freischadenbonus einbezahlt hat, wird bei bis zu 2 gemeldeten Schäden die Versicherungsprämie für die nächste Versicherungsperiode nicht verändert und weiterhin so berechnet, als ob die Schäden gar nicht gemeldet worden wären. Dies gilt allerdings nur für die interne B/M-Stufe.

Im Fall eines Kasko-Schadens ändert sich die Versicherungsprämie?

Wenn aufgrund einer Kaskoversicherungspolizze kein Prämienzuschlag für Freischadenbonus vereinbart wurde, wird für jeden gemeldeten Schaden für die nächste Versicherungsperiode eine höhere Stufe (Malus) angesetzt.

Wie kommt man an die gewünschten Kennzeichen? Wie melde ich das Fahrzeug ab? Wie kann man den KFZ-Versicherungsvertrag ruhend stellen (sog. Hinterlegung)? Was ist zu tun bei Verlust des Zulassungsscheines?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie von Mitarbeitern unserer Zulassungsstellen.

Wie kann man den KFZ-Haftpflichtversicherung ruhend stellen und muss man die KFZ-Versicherungsprämie während der Hinterlegung bezahlen?

Der KFZ -Haftpflichtversicherung Vertrag wird ruhend gestellt, indem das Kennzeichen des Kraftfahrzeuges in der Zulassungsstelle hinterlegt wird.

Die Hinterlegung der Kennzeichen darf maximal 1 Jahr dauern, danach muss der Ruhezustand erneuert oder das Kennzeichen wieder aktiviert werden.

Während der Hinterlegung wird die KFZ-Versicherungsprämie nicht berechnet, es sei denn, die Dauer der Hinterlegung beträgt weniger als 45 Tage. Prämien– und steuerwirksame Mindesthinterlegungsdauer ist 45 Tage (plus Tag der Hinterlegung und Ausfolgung, also insgesamt 47 Tage).

Wann kann ich den KFZ-Haftpflichtversicherung kündigen?

Gemäß Art. 14 des Fahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG 1994) verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt worden ist.